Hallo,

danke Andreas. Das habe ich mir schon gedacht.

Also muss ich aus meinem Auto folgendes machen:

Ausgenommen von dieser Verordnung sind folgende Fahrzeuge:

* mobile Maschinen
* Arbeitsmaschinen
* Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen

Nen Heckkraftheber daranbauen (ist wohl für LoF Zugm. notwendig) ist zwar kniffelig, aber mit einem elektrischen Hydraulikaggregat (Strom rein, Druck raus), einem Zylinder und ein paar Stahlstreben ist das sicher möglich.

Ansonsten gibts hier wo ich wohne und arbeite wohl nie ne Umweltzone. (Bevölkerungsdichte: 102 bzw. 93 Einwohner pro km2)

bye Oli