Hi Oli,

bei der Euro1-Geschichte gibt es zwei Aspekte:

1) steuerlich:
Wenn Du zum Finanzamt fährst und nachweisen kannst, daß Dein Wagen eine Personentransportfläche von <50% der gesamten Nutzfläche hat, z.B. 110er mit 3 Sitzen, so ist Dein Fahrzeug nach dem neuesten Gesetz ein "Anderes Fahrzeug" und muß nur die "LKW-Steuer" bezahlen.
Dabei kommt es nicht auf den Eintrag in den Papieren an sondern auf die tatsächlichen Gegebenheiten.

2) Umweltzonen/Plakette:
Hier wird die Luft dünner (kleines Wortspiel <img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />). Die Umweltzonen betreffen alle Fahrzeuge der Klasse M und N, also PKW/Busse und Nutzfahrzeuge. Eine lof-Zugmaschine (Trecker) ist dabei ein N1- (klein) oder N2-Fahrzeug (groß) mit der vorgesehenen Nutzung als Zugmaschine. Es bleibt aber ein N-Fahrzeug und wäre damit immer noch von der Sperrung betroffen.

Es gibt evtl. noch eine andere Lösung, die sich aber derzeit noch in der juristischen Klärung befindet.

A N D R E A S

P.S. Ich kenne die Gegend, weil ich Freunde in Soest und Werl habe, längere Zeit im Raum Arnsberg unterwegs war und das Mil. mich nach Hemer verschlagen hat.
Wo ich jetzt wohne, wird auch nur gelacht, wenn der Staubmeßwagen kommt, denn ein Trecker macht hier an einem Tag mehr Staub als Mannheim in einem Jahr <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


Das Rübenschwein