"Die Daten in den Fahrzeugpapieren sind für die Finanzverwaltung bindend." Gibts eigentlich was Neues bei Andreas ???
1. JA Schlüsselnummern müssen bei der Verkehrsbehörde/TÜV geändert werden 2. NEIN (die Experten sind sich noch nicht einig wegen der Lesart der Bemerkungen)