Vielleicht sollte ich das zulässige Gesamtgewicht auch 2490 kg drücken, da soll ja die Grenze liegen, die den Schadstoffausstoss um eine Klasse verschlechtert...


Was heißt eigentlich RL94/12/EG III genau, ich kann diese Einstufung nicht ergooglen.


Atze


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