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Süchtiger
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OP
Süchtiger
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Hallo LR-Gemeinde,
mal ne Frage an die Rechtswissenden ! Gestern bzw. heute sollte mein neuer TD4 geliefert werden, nätürlich im Vertrag mit dem Hinweis "Liefertermin unverbindlich". Gestern die Info von meinem Händler vermutlich neuer Liefertermin 4 Wochen später, also 10.11.07, jedoch nicht sicher. Wie lange darf und muß ich Lieferverzögerungen hinnehmen bis es eine Vertragsverletzung darstellt wenn nichts explitzt (Lieferung/Fristen) festgelegt wurde ?
Danke.
Oliver
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viermalvierer
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viermalvierer
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Hallo,
angemessene Frist setzten, schätze bei erster Frist in der Regel 4 Wochen. Gegebenenfalls Nachfrist setzten mit Verweis auf Vertragsaufhebung und Schadensersatz, usw..
Gruß Zobi
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Germanys Next Top Mechanic
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Germanys Next Top Mechanic
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Ist mir vor Jahren auch mal passiert, da war es 6 oder 8 Wochen bei Nichtverschulden des Händlers(z.B. verspätete Bestellung weil gepennt o.ä.). Da die Verbraucherrechte eigentlich in den letzten Jahren etwas gestärkt sein sollen(kann aber auch nur Show sein) ist die Überziehungsfrist wirklich evtl. schon bei 4Wochen angelangt. Aber ich bin kein Verbraucherschützer/RA. Aber das sollte eigentlich im Kleingedruckten des Kaufvertrages bzw. der verbindlichen Bestellung deutlich stehen.
Wenn die letzte Bohrinsel abgebaut und die letzte Tankstelle geschlossen ist, werdet ihr feststellen, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann. (Weissagung der Cree-Indianer)
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