@tuensi110
wenn nur die halterung mit irgendwelchen mörderspitzen ohne reserverad rumkutschiert wird dann ist das klar.
aber ein reseverad zählt zur ladung und muss dem entsprechend irgendwie gesichert sein.
dachgepäckträger,fahrräder,kanister müssen auch nicht eingetragen werden.
das gilt auch fürs reserverad,immer noch !.
ich denke die bisherigen tüv onkels die mir die plakette überreicht haben kannten sich in der materie aus.
bei einem 235/255er reifen liegt auch keine sichtbehinderung vor.
schönen tach noch
grüss mir den tüv


manche menschen dürfen mir nichts verbieten - einige aber dürfen mir nicht einmal etwas erlauben.