Zitat
...

[*] ...[*] (3) Der Ausschluss erfolgt:
...
- bei Beitragsrückstand von mehr als drei Monaten,
...

@Stefan

Du machst eine grundlegenden systematsichen Fehler beim Versuch eure Satzung auszulegen.

Die Regelung über den Ausschluß bei Nichtzahlung des Beitrages ist -in dieser Form- abschließend. Da steht kein wenn und aber, kein soll oder kann oder sollte.

Die Folge ist: Bei Nichtzahlung erfolgt der Ausschluß zwingend.

Der Beschluß des Vorstandes hat nur noch deklaratorischen Charakter

Dieser Beschluß hat zeitnah zu erfolgen. Ansonsten ist das eine unangemessene Benachteiligung des Mitgliedes, wenn er wg. Zeitverzuges des Vorstandes noch einen weiteren Beitrag zahlen muss.

Wenn Du ein Mitglied ohne rechtliche Grundlage von "Leistungen" des Vereines (z.B. Forum) ausschließen würdest, solange die Mitgliedschaft noch besteht, wäre dies rechtswidrig.

Was die MV dazu sagt oder nicht, ist belanglos.
Es gilt die Satzung!
Wenn der MV das nicht passt, kann sie diese ja auf dem vorgesehenen Weg ändern.
Bis dahin hat der Vorstand und die MV sich an die Satzung zu halten und kann keine abweichenden Regelungen treffen.

Warum räts Du als Vorstand den Leuten einen Antrag zur MItgliederversammlung zu stellen, wenn der Vorstand die Behandlung durch die MV anschließend ablehnt, da die MV nicht zuständig ist?

Da würd ich mir als Betroffener doch leicht veräppelt vorkommen.