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§4 Verlust der Mitgliedschaft

(4) Der Ausschluss, vom Vorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen und ausgesprochen, ist dem Mitglied schriftlich mit Begründung bekannt zu geben. Einspruch kann bei der Mitgliederversammlung erhoben werden...


Es gibt also keine "Automatik" - So wie wir das handhaben ist es auf der Mitgliederversammlung besprochen worden - aber das Thema hatten wir doch schon!
Wie Landcruiser schon schrieb, §4 der Satzund setzt nicht §3 der Satzung außer Kraft. Und wenn die JHV irgendwas abweichendes beschließen sollte, wäre zunächst die Satzung zu ändern. Ist aber offensichtlich nicht passiert. Zumal sowas kaum rückwirkend passieren dürfte (falls Ihr das auf der kommenden JHV nachholen wollt)...

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...genauso wie:

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§6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

3. Jedes Mitglied hat folgende Pflichten:
- Zahlung der Mitgliedsbeiträge.
- Im Rahmen der Vereinstätigkeit mitzuarbeiten...

...und grundsätzlich schalten wir jedes Mitglied - welches eine E-Mailadresse bei uns hinterlegt hat - für das Forum frei.
Kann ich nicht beurteilen, nehme ich mal so hin.

Bedeutet aber im Umkehrschluß für mich, daß jemand, dessen Mailadresse Ihr habt, und der nicht freigeschaltet ist, dann kein Mitglied (mehr) ist.

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Mitglied <-> Zugang
Nicht-Mitglied <-> kein Zugang


...also nix gesperrt! Gesperrt worden sind bislang lediglich 3 Mitglieder in 3 Jahren = Quote von ca. 0,05%!

...und ein Ausschluss entbindet grundsätzlich auch nicht von der Zahlungsverplichtung.
Wenn der Ausschluß im laufenden Jahr passiert ist, ist für das Jahr i.d.R. noch der Beitrag zu zahlen. Aber sicherlich nicht mehr im Folgejahr.


Grüße
DaPo


Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.