Ich habe gestern mit den Kollegen gesprochen. Die Aussage:

H-Zulassung und Gasanlage beißen sich nicht, wennnnnnnn
die Gasanlage in den ersten 10 Jahren eingebaut wurde.

Der Reparaturaustausch von bestenden Teilen einer solchen Anlage ist dabei nicht schädlich.

Der nachträgliche Einbau einer Anlage geht nicht und führt zur Aberkennung der H-Zulassung. Hierzu gibt es ein Rundschreiben, daß von den "obersten Prüfern in einem Gremium" so beschlossen wurde. Und das ist verbindlich für alle TÜVs, Dekra, GTÜ ...

Der Einbau einer Gasanlage stellt - im Gegensatz zu einem Kat - nach deren Meinung einen zu großen Eingriff in den Oldtimer dar.
Wenn eine solche Eintragung irgendwo doch genehmigt wurde dann deshalb, weil der Prüfer nicht alle Rundschreiben gelesen hat.

A N D R E A S


Das Rübenschwein