Zulassungsrechtlich wäre demnach die Hürde über den Weg "Zugmaschine" also genommen?
Fragt sich nur wie es denn fahrerlaubnisrechtlich geht, wenn nach den obigen Zitaten bei Klasse T "LOF" Voraussetzung ist?
Also demnach auch nicht mit dem alten Klasse 3 (7,49 t)?
Oder dem umgeschriebenen Klasse 3 incl. "T"?
Sondern nur noch mit dem neuen "LKW"-"Führerschein?
Ich kenne die neuen Klassen außer "T" immer noch nicht ...