Original geschrieben von TGB_11
Klasse 3 würde m.M.n. nicht reichen, weil Klasse 3 nur einachsige Anhänger erlaubt. Ob man mit zwei einachsigen Anhängern noch in der erlaubten Zone wäre, bezweifle ich.
Stimmt so nicht ganz. Über die Zahl der Achsen eines Anhänger steht nix im Klasse 3. Klasse 3 erlaubt das Fahren von Zügen mit nicht mehr als 3 Achsen. Bei einer zweiachsigen Zugmaschine bleibt nur eine Achse für den Anhänger übrig, mit einem Einachsschlepper können es auch zwei Anhänger sein (über den Sinn möchte ich hier nicht spekulieren wink ...)
Tandemachsen mit einem Achsabstand unter 1m galten übrigens als Einachser.


Mit dem alten Klasse 2 war es problemlos möglich, mehrere Anhänger auch mit Tempo 80 hinter Zugmaschinen zu fahren. Voraussetzung: Durchgehende Bremsanlage, und Blinklichtkontrolle für zwei Anhänger (also entsprechendes Blinkrelais nötig).

Es gab noch weitere Varianten (mit auflaufgebremsten letzten Anhängern und Geschwindigkeiten unter 25Km/h), damit habe ich mich allerdings nie befaßt.

Ebensowenig mit den Feinheiten der "neuen" Führerscheine. Müßte ich wohl mal nachholen...


Grüße
DaPo


Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.