Original geschrieben von SIGGI109
Original geschrieben von Caruso
Das wär ja albern.


und wie die gesetzeslage in GB ist weiss auch keiner........ crazy

gruss siggi109 whistle

GB???
Hier ein Auszug aus dem Spediteurshandbuch:

Zitat
G - Großbritannien
Stichworte Erläuterungen
alphabetisch
Neufassung 1995 - 20. Nachtrag (II/07 - September 2007)
Abmessungen
und Gewichte
a) Höchstzulässige Maße
Höhe ................................................................. nicht festgelegt
Für Sattelkz, über 32,5 t: 4,2 m (gilt für das Fahrzeug, nicht für die Ladung; Container
gelten als Teil des Fahrzeugs). Fahrzeuge, die incl. Ladung eine Höhe von 12 ft (= 3,60
m) überschreiten, müssen ein Schild mit der entsprechenden Höhe im Führerhaus
befestigt mitführen. Nichtbefolgung wird bestraft.
Breite .............................................................................. 2,55 m
Kühlfahrzeuge bei Mindestwandstärke von 45 mm .... 2,60 m
Länge
• Lkw/Anhänger........................................................... 12,00 m
• Lastzug ..................................................................... 18,75 m
• Sattelkfz .................................................................... 16,50 m
Bestimmte Teillängen müssen eingehalten werden (vgl. Deutschland).
Sonst darf die Gesamtlänge des Lastzuges max. 18,00 m bzw. des
Sattelkfz 15,5 m betragen.
b) Höchstzulässige Gewichte
Zulässige Achslast
• Einzelachse .................................................................. 10,00 t
• Antriebsachse ............................................................... 11,50 t
• Doppelachse von Motorfahrzeugen
Achsabstand weniger als 1 m .................................................... 11,50 t
Achsabstand 1 bis 1,3 m .......................................................... 16,00 t
Achsabstand mehr als 1,3 m ..................................................... 18,00 t
Achsabstand mehr als 1,3 m, wenn Antriebsachse mit Doppelbereifung
und straßenschonender Federung oder jede Antriebsachse
mit Doppelbereifung versehen und keine Achse schwerer als 9,5 t ist. ......... 19,00 t
• Doppelachse von Anhängern
Achsabstand weniger als 1 m .................................................... 11,00 t
Achsabstand 1 bis 1,3 m .......................................................... 16,00 t
Achsabstand mehr als 1,3 m ..................................................... 18,00 t
Achsabstand mehr als 1,3 m, wenn Antriebsachse mit Doppelbereifung
und straßenschonender Federung oder jede Antriebsachse
mit Doppelbereifung versehen und keine Achse schwerer als 9,5 t ist. ......... 20,00 t
• Tridemachse bis 1,3 m ............................................... 21,00 t
• Tridemachse mehr als 1,3 m ..................................... 24,00 t
Zulässiges Gesamtgewicht Abstand zwischen den äußeren Achsen
• Lkw mit 2 Achsen ................... mindestens 3,00 m ... 18,00 t
• Anhänger mit 2 Achsen .......... mindestens 3,33 m ... 20,00 t
• Lkw mit 3 Achsen ................... mindestens 4,55 m ... 25,00 t
- Antriebsachse ausgerüstet mit Doppelbereifung
und Luftfederung ........................... mindestens 4,70 m ... 26,00 t
• Anhänger mit 3 oder mehr Achsen ..... mindestens 4,80 m ... 24,00 t
• Lkw mit 4 oder mehr Achsen ............ mindestens 6,00 m ... 30,00 t
- Antriebsachse ausgerüstet mit Doppelbereifung
und Luftfederung ........................... mindestens 6,40 m ... 32,00 t
• Lastzug mit 4 Achsen1) ................................................ 36,00 t
• Lastzug mit 5 oder mehr Achsen1) ............................. 40,00 t
• Lastzug mit 6 oder mehr Achsen1) ............................. 41,00 t
1 ) (Abstand zwischen Hinterachse des Motorwagens und vorderer Achse
des Anhängers mind.: 3 m).
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Stichworte Erläuterungen
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G - Großbritannien
G - Großbritannien - 6 Neufassung 1995 - 20. Nachtrag (II/07 - September 2007)
Bilbao (E)
􀃖 Portsmouth(GB)
P & O North Sea Ferries
(Adresse S. 5)
2 x wöchtl.
􀃙
28 Std.
Calais (F)
􀃖 Dover (GB)
Ca.
1,5 Std.
Steena Line Holland BV
(Adresse S.5 )
Bis
20 x tägl.
• Sattelzugmaschine mit 2 Achsen ...... mind. 3,00 m ... 18,00 t
• Sattelzugmaschine mit
3 oder mehr Achsen .......................... mind. 4,00 m ... 24,00 t
• Sattelkfz mit 3 Achsen ....................... mind. 4,70 m ... 26,00 t
• Sattelkfz mit 4 Achsen ....................... mind. 6,90 m ... 38,00 t
(2-achsige Zugmaschine, 2-achsiger Sattelauflieger)
Voraussetzung ist, daß das Gewicht der Zugmaschine 18 t nicht übersteigt,
das Gewicht der Einzelachsen des Aufliegers 20 t nicht übersteigt und die
Antriebsachse mit Doppelbereifung und straßenschonender Federung
ausgestattet ist.
• Sattelkfz mit 5 oder mehr Achsen ..... mind. 7,30 m ... 40,00 t
• Sattelkfz mit 6 oder mehr Achsen ..... mind. 7,45 m ... 41,00 t
• Sattelkfz mit 5 Achsen (3-achsige Zugmaschine mit
2- oder 3-achsigem Sattelauflieger) zur Beförderung
von 40 Fuß-ISO-Containern im grenzüberschreitenden
kombinierten Verkehr) ................................................. 44,00 t
Weitere Informationen und Ausnahmegenehmigungen beim:
Department of Transport, Tel.: (0044 71) 276-6458. Vgl. „Weitere
Anschriften“.
Ausländische Fahrzeuge werden in Großbritannien in bezug auf
Maße und Gewichte kontrolliert. Bei Verstößen gegen die gültigen
Vorschriften werden teilweise schwere Strafen verhängt (u. a.
Beschlagnahmung, Festnahme).
Kabotage-Verkehre ohne Mengenbeschränkung mit EU-Lizenz möglich.
􀂉 Deutscher Führerschein
􀂉 Reisepaß oder Personalausweis
􀂉 Fahrzeugschein
􀂉 CMR- Frachtbrief ist erforderlich (für Umzugsgut nicht zwingend,
denn Umzugsgut ist im CMR ausgeschlossen)
Haftpflichtversicherung ist nur für Personenschäden vorgeschrieben.
Kaskoversicherung ist angeraten, ebenso das Mitführen eines
􀂉 Versicherungsnachweises.
􀂉 Verfügungsberechtigung des Fahrzeughalters, falls die Fahrer
nicht Eigentümer sind.
􀂉 TIR und gVV sind zugelassen.


Hab diesen mehrere tausend Seiten starken Wälzer hier als PDF vorliegen. Bei Bedarf sende ich den gerne weiter smile


Jürgen
Das Leben ist zu kurz,um es nicht in einem V8 zu genießen; Ford F250, Suzuki SJ413