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Hier geht gar nichts mehr
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OP
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Nach einem Telefonat mit dem Nieders. Verkehrsministerium steht nun fest, dass die Infos verläßlich sind. Auch Niedersachsen hat die neue Regelung umgesetzt. Die interesante Passage lautet: "1. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nicht für: ... 1.6 Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden." Weiter Infos dazu (auch Bremen und NRW): http://forum.buschtaxi.org/lkw-fahrverbot-mit-haenger-am-sonntag-bis-35t-t18968.html#266531
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...und hier die Nachricht vom Innenministerium-NRW zum Ausdrucken
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Habemus Papam
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Gibts auch Bundesländer,die diese Regelung nicht übernommen haben?
Ist ein privater Umzug ein Freizeitzweck?
Zuletzt bearbeitet von Caruso; 14/05/2008 20:46.
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Gibts auch Bundesländer,die diese Regelung nicht übernommen haben? Keine Ahnung ob die Regelung schon überall umgesetzt wurde aber das ist wohl der Plan... Auf der letzten Verkehrsministerkonferenz (VMK) am 09./10.10.2007 in Merseburg haben die Verkehrsminister der Länder einstimmig beschlossen, dass sich die Genehmigungspraxis in den Ländern an folgenden Kriterien ausrichten soll. Ist ein privater Umzug ein Freizeitzweck? Klar, Umzüge sind mein größtes Freizeithobby.
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Sicher, daß die Umzüge nicht eher eine Folge Deiner Hobbys sind?
Grüße DaPo
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Sicher, daß die Umzüge nicht eher eine Folge Deiner Hobbys sind? Wie jetzt? Würd ich nen G fahren hätte ich die Ölfleckenprobleme aber mein Landy ist trocken.
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Gibts auch Bundesländer,die diese Regelung nicht übernommen haben?
Ist ein privater Umzug ein Freizeitzweck? sachsen hat es wohl auch übernommen, nur können hier die beamten oder verwaltungsangestellten nicht richtig lesen, immerhin wußten sie von der veränderung: ein freund von mir war vor etwa 2 wochen wegen einer sondergenehmigung auf dem amt, die meinten: fahrzeug+anhänger über 3,5t --> für genehmigung löhnen!!!!! grüße ingo
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ranx hat sich selbst vom Thema als Leser gelöscht.
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ist doch richtig so !?
Bis 3,5 to Gesammtgewicht gilt die Reglung.
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Dauerbrenner
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ist doch richtig so !?
Bis 3,5 to Gesammtgewicht gilt die Reglung. steht schon in der Überschrift, LKW bis 3,5 to., der LKW ist das Zugfahrzeug, mit einem Anhänger hinten dran komm ich dann automatisch über 3,5 to ein freund von mir war vor etwa 2 wochen wegen einer sondergenehmigung auf dem amt, die meinten: fahrzeug+anhänger über 3,5t --> für genehmigung löhnen!!!!! so .jetzt noch mal
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das Leben ist eher breit wie lang und wir steh´n alle mittenmang.
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ist doch richtig so !?
Bis 3,5 to Gesammtgewicht gilt die Reglung. steht schon in der Überschrift, LKW bis 3,5 to., der LKW ist das Zugfahrzeug, mit einem Anhänger hinten dran komm ich dann automatisch über 3,5 to Jein. Ein LKW mit einer zGM von 3,5to ist ein LKW mit einer zGM von 3,5to, egal ob mit oder ohne Anhänger. Der Anhänger ist ein eigenes Fahrzeug mit einer eigenen zGM. Hier ist die Unterscheidung wichtig, ob "Fahrzeuge" oder "Züge" unter 3,5to gemeint sind. Denn selbt ein als LKW zugelassener Golf mit WoWa könnte schon über 3,5to GesamtZUGmasse kommen, obwohl der Sinn der neuen Regelung ja wohl sein dürfte, eben solche Gespanne vom Fahrverbot auszunehmen. Oben im Posting von Uwe und im von Jochen verlinkten PDF ist das mal wieder höchst schwammig formuliert. Dort steht: 1.6 Wohnwagen und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5to geführt werden Nun ist die Frage, ob "Lastkraftwagen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5to", die einen entsprechenden Anhänger ziehen, oder sind (Anhänger hinter LKW) <= 3,5to gemeint sind...
Grüße DaPo
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