[quote=bremach11 Übrigens bedeutet das LKW- Überholverbotsschild z.B. auf Autobahnen (auch neue politische Diskussion) nicht nur daß LKW nicht überholen dürfen, sondern "Überholverbot für Fahrzeuge über 3,5to"

[/quote]

Das ist leider unrichtig. Tatsächlich bestimmt das Zeichen Nr. 277 nach StVO das Verbot für "Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse, mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen."

Ich nehme an, dass ein ausdrücklich als Wohnmobil zugelassener LKW den Personenkraftwagen gleichgestellt ist.

Ein Überholverbot für (mehrspurige) Fahrzeuge über 3,5 to, wie Manfred es meint, sähe aus wie ein normales Überholverbot [Linked Image von gesetze-im-internet.de] mit einer Zusatztafel "3,5t".

Marcus


Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!