Argumentation des Gerichtes nicht neu: Herstelleronzeption, Geschwindigkeit, Ladefähigkeit ...
Einzig die Begründung mit dem Personsnbeförderungsgesetz macht mir etwas Sorgen. Die hochdekorierten Münchenere Richter haben immer noch nicht begriffen, daß das PBefG nur für den gewerblichen Bereich gilt und sich naturgemäß um Taxis und Busse kümmert.