Sodele, weiter geht´s:

Neue Spritpumpe ist drin. Werkstattmeister hat den Wagen 120 km über Autobahn und Landstrasse gescheucht. Null problemo.

Abgestellt auf dem Hof. Nochmal hin um den Wagen umzuparken. Gestartet, null problemo. Zurückgesetzt, Wagen aus???


Jetzt haben die ´nen Vakuum in die Kraftstoffleitung gezogen. Vakuum hält. Ausser: Leichte Erschütterungen im Bereich des Dieselfilters,dann bricht das Vakuum sofort zusammen???

Neues Gehäuse ist geordert...

OT-Geber ist laut Werkstatt angeblich in Ordnung, soll definitiv Problem der zusammenbrechenden Kraftstoffversorgung aufgrund Luft sein...

Land Rover Technik Hotline, mit denen die Werkstatt derzeit dauernd telefoniert meint nur: systematisch Fehler suchen...


Da ich den Wagen erst vor 5 Wochen bei einem anderen Vertragshändler 180 km entfernt gebraucht gekauft habe, dieser Händler mich jedoch auf eine Gebrauchtwagengarantieversicherung verweist (nur sehr begrenzte Kostenübernahme/Versicherungskosten ca 400,-€ die ich, da im Kaufpreis versteckt, zahlen durfte), die Kosten für die Fehlersuche und Beseitigung sich jedoch auf mittlerweile ca. 1500.- bis 2.000.-€ (derzeit durch mich zu zahlen...) belaufen, hab ich am Donnerstag einen Termin beim Anwalt.

Von dem laß ich mir mal erklären, was der Begriff Sachmängelhaftung bei Gebrauchtwagenkauf nach BGB aufgrund der dazu ergangenen Rechtsprechung bedeutet...

Also entweder habe ich da derzeit einen Verständnisfehler, oder das Autohaus bei dem ich den Wagen gekauft habe, benötigt professionellen Nachhilfeunterricht?!

Dass ich ein gebrauchtes Auto gekauft habe ist mir schon klar. Dass ein gebrauchtes Auto Mängel haben kann ist mir auch klar. Damit kann ich leben. Dass mögliche Rechtsansprüche aus dem Vertragsrecht nach BGB für den gesunden Menschenverstand ab und an nicht nachvollziehbar sind, ist mir ebenso klar.


Was mich jedoch absolut ärgert:

Ich behaupte von mir, ein gutmütiger und toleranter Mensch zu sein. Die absolute Verweigerungshaltung zu einer möglichen Fahrzeugrückholung/Fehlerbeseitigung/Kostenbeteiligung bei Reparatur durch Vertragswerstatt vor Ort durch den gewerblichen Verkäufer (kein kleiner Laden! ein sehr großes Autohaus!) finde ich jedoch "zensiert"


Für weitere sachdienliche Hinweise, sei es Fehlerursache oder Sachmängelhaftung, bin ich dankbar!




Fortsetzung folgt!

Zuletzt bearbeitet von Wolff; 02/09/2008 18:36.

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