@ joao

Von 365 Tagen steht tatsächlich nichts in der Verordnung. In Art. 5, Absatz 1, auf den ausdrücklich verwiesen wird, wird aber eine gülitge Tollwutimpfung, oder eine "gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut" nach den Empfehlungen des Herstellerlabors verlangt. Und die verlangen meines Wissens die Auffrischungsimpfung einmal jährlich (1 Jahr = 365 Tage - compris?).

Marcus


Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!