Stimmt, aber ich war dummerweise gestern so beim TÜV und nun steht im Mängelbericht:

50201 Vorderachse-Federn/Stabilisator: Zulässigkeit nicht nachgewiesen
50601 Hinterachse-Federn/Stabilisator: Zulässigkeit nicht nachgewiesen

Nun kann ich mir überlegen, ob ich mir die Arbeit mache, die Federn auszubauen, schwarz zu pulvern und wieder einzubauen, oder ob nicht das Eintragen vielleicht doch der einfachere Weg ist. Prinzipiell sollte die Eintragung ja möglich sein...


Gruß
Thomas