Habe auch interess am Auflasten. Kann aber auf Thorsten seiner Seite leider nichts finden.....

außer das hier
st eine Erhöhung der Anhängelast natürlich ebenso für gebrauchte Exemplare möglich. … … Der Eintrag im KFZ-Brief lautet für alle nach der neuen Regelung gestatteten Zuglasten: Ziff.28, Anhängelast gemäß RREG 92/21 EWG . . ..kg.
Wesentliche Voraussetzung für das ausnutzen der hohen Lasten ist in jedem Fall eine geeignete Anhängekupplung. Über die Verwendbarkeit entscheidet der so genannte D-Wert der Kupplung, der in Kilo-Newton angegeben wird. Die Formel zur Berechnung des für das eigene Fahrzeug nötigen D-Werts lautet wie folgt:

D=(zGG Zugfahrzeug x zGG Anhänger):(zGG Zugfahrzeug + zGG Anhänger)x0,00981

Nimmt man beispielsweise ein zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs von 2,8 Tonnen an und ein maximal zulässiges Trailergewicht von 3,5 Tonnen, so ergibt sich ein geforderter D-Wert von 15,25 KN für die Kugelkopfkupplung. Genügt die vorhandene Kupplung eines Gebrauchtfahrzeugs nicht diesen Erfordernissen, ist für das Ausnutzen der höheren Last ein Austausch unumgänglich.
Auch wer nur gelegentlich schwere Hänger schleppt, sollte die im Fahrzeugbrief eingetragene Anhängelast nicht allzu großzügig auslegen. Bei Polizeilichen Routinekontrollen wird allenfalls ein Überschreiten des vorgeschriebenen Werts um fünf Prozent geduldet, sofern keine technischen Mängel festgestellt werden.


Woran erkenne ich den den D Wert meiner Anhängerkupplung?!


Zuletzt bearbeitet von Patroler; 31/10/2008 20:07.

Schöne Grüße Cäsar der G-Fanatiker
Mercedes G Station (lang) in Agavengrün EZ 1979 der ältestem unter uns, einen in schwarz ..Rennsemmel .dänischer Funker...und Containerweise Teile.
Und KTM 500 Rotax zum Brötchen holen.

Wer Rechtschreibfehler findet darf die für sich bahalten.