eine Nachrüstlösung sehe ich (z.Zt.) auch nicht.

Der Tüv stellt sogenannte "Nichtnachrüstbarkeits Bescheinigungen aus, für Fahrzg. für die es keine DPF-Lösung gibt - siehe pdf

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Frag mal beim Straßenverkehrsamt FaM, wie die damit umgehen. Jedenfalls verweisen die hier selbst auf diese Bescheinigung hin.

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Gruß Juergen