Original geschrieben von lindenbaum
Einen Kuckuk kann nur kleben wer reinkommt.

Wer reinkommt bestimme ich. Alles ander ist ein Straftatbestand.


naja, zumindest fast, es gibt durchaus Gründe, eine Wohnung zu betreten, Haft- und Unterbringungsbefehle, Gefahrenabwehr, Strafverfolgung, nur um mal einige zu nennen. Da fällt auuch so mancher Wohnungseigentümer schon mal aufs Pflaster, wenn er sich im Recht wähnt.
Es bleibt aber ein Straftatbestand, es mangelt aber an Rechtswidrigkeit wegen der Ermächtigungsgrundlage.



Atze


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