Original geschrieben von flaterric
Steht so was als Warnhinweis in der Gebrauchsanweisung? Ansonsten, Hersteller verklagen. Aber sowas von!

So isses !
Jeder Seis steht drin.
Bei Warnleuchte A nebenran fahren, bei Warnleuchte B Werkstatt ansteuern.
Woher soll Otto Normalfahrer denn erahnen daß wenn das Vorderrad quersteht er anhalten soll.

Ganz klares Versäumnis und Verbraucherirreführung der übelsten Sorte. nono

Ich würd klagen!

Außerdem, was ist denn das für eine Müllqualität wenns das Vorderrad gleich so verschrumpelt???


"Auto racing, bull fighting, and mountain climbing are the only real sports ... all others are games.” E. Hemingway