Ein Tellereisen ist keine tödliche Falle. In der Regel verendet das Tier darin elendig an seinen Verletzungen.

Ich hab das vorsorglich mal landcruisergerecht aufbereitet :o)

Zitat Wiki:
Da die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist, daß das Tier nicht sofort getötet wird und lebend mit schmerzhaft eingeklemmten Gliedmaßen in der Falle hängen bleibt, entspricht im Gegensatz zu Abzugeisen wie dem Schwanenhals, bei denen die Auslösung durch Zug am Köder und nicht durch den Tritt in die Falle erfolgt, der Gebrauch des Tellereisens nicht der Weidgerechtigkeit und ist, egal ob zum Fang von Wild oder anderen Tieren, nach dem Jagdgesetz in Deutschland verboten. EU-weit sind Tellereisen seit dem 1. Januar 1995 durch die so genannte Tellereisenverordnung verboten (VO (EWG) Nr. 3254/91 Tellereisenverordnung)[1]. Auch die Einfuhr von Pelzen aus Ländern, in welchen eine Jagd mit Tellereisen zulässig ist, ist grundsätzlich untersagt.

Meine Definition zu Leuten, die solche Folterinstrumente gegen Tiere einsetzen hab ich ja schon zum Besten gegeben.
Solche Typen sind das Papier nicht wert mit dem sie sich den Arsch abwischen.


Der Charme eines Geländewagens wächst mit dem Grad seiner Abnutzung.