Original geschrieben von apollo
Original geschrieben von landcruiser
[quote=apollo]genau aus diesem grund sind tötende fallen jeglicher art verboten, weil sie unkontrolliert arbeiten.

Und wo hast Du diese Falschmeldung her?

Es ist genau umgekehrt.

wenn es nur eine fallengrösse geben würde, geb ich dir recht.

jede fallengröße zielt auf eine bestimmte tierart ab, um sie per genickbruch zu töten (grundgedanke der fallenart).

in genanntem fall war die falle zu klein um sofort zu töten, deshalb unkontrolliert. es sind elendige qualen für ein tier welches in die falsche falle geraten ist.


jetzt muss ich auch mal korinthen kacken:

wenn ich als erbsenzähler mein dasein fristen würde, würde ich alles haarklein auseinander nehmen und im reinsten beamten deutsch nieder schreiben. [/quote]

Du kannst jetzt noch ein paar Beiträge weiter um den heißen Brei reden.

Es ändert nix dran, dass Deine erste Aussage genauso falsch ist wie übetrwiegend das was Du jetzt geschrieben hast.


Ein Tellereisen löst durch Runterdrücken des Tellers (Tritt) aus. Dies erfolgt erfolgt i.d.R. durch Drauftreten des Tieres. Man kann nun behaupten, dass der Köder auf dem Teller angebracht wird und man beabsichtigt dem Tier beim Aufnehmen des Köders das Genick mit den Bügeln zu brechen, weil das Tier den Köder beim Aufnehmen erst runterdrückt. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass das nicht funktioniert und das Tier meist durch Zuschnappen der Bügel beim Drauftreten gefangen wird. Dabei wird das "Bein" von den Bügeln "gefangen" und verletzt. Das gefangene verletzte Tier kann nicht weg und verendet elendiglich in der Falle oder muss beim Aufinden getötet werden. Füchse beißen sich in der Situation oft das gefangene Bein ab, um frei zu kommen.

Genau deswegen und wegen der Unfallgefahr bei der unsachgemäßen Aufstellung sowie der Tatsache, dass dann kein selektiver Fang (also nicht nur Fuchs, sondern auch anderes Wild) erfolgt, wurden die Tellereisen in D verboten.

Und dabei ist die Größe der Falle völlig egal: Tellereisen sind in D verboten. Punkt!

Auch andere Fangmethoden sind nicht ohne Probleme und man benötigt für die waidgerechte Ausbübung fundierte Kenntnisse und viel Erfahrung. Deswegen wurde das Jagdrecht vor einigen Jahren geändert und es wurde neben dem Jagdschein quasi analog zur Falknerprüfung eine Ausbildung und Sachkunde für die Fallenjagd in D vorgeschrieben.

Das macht aus niemand gleich den perfekten Fallensteller, aber es ist eine gewisse Hürde einfach draufloszulegen.

Und nun versuch mal das im von Dir angebotenen reinsten Beamtendeutsch haarklein auseinanderzunehmen.

Bin gespannt!