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Mogerator
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Mogerator
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Ich müßte mal in den alten Ordnern kramen, da steht detailliert beschrieben, warum und wieso. Hab es nem Anwalt gezeigt, der meinte auch 'sei froh, daß es so wenig ist'...
Das Fahrzeug stand in meinem Fall die ganze Zeit auf umfriedeten Privatgrundstück (aber innerhalb der BRD) und konnte mangels wichtiger Aggregate definitiv nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Grüße DaPo
Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.
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Habemus Papam
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Es kann nicht verboten sein, seinen angemeldeten Wagen vielejahrelang in der Garage stehen zu haben. Ein angemeldetes Fahrzeug muss alle zwei Jahre zum TÜV. Frag mich jetzt bloß nicht,wo das steht.
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Letzter Sowjetbürger - echt wahr....
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Es kann nicht verboten sein, seinen angemeldeten Wagen vielejahrelang in der Garage stehen zu haben. Ein angemeldetes Fahrzeug muss alle zwei Jahre zum TÜV. Frag mich jetzt bloß nicht,wo das steht. Jo, ist so. Auch wenn das Fahrzeug auf nem Privatgrundstück hinter sieben Zäunen steht, der TÜV muss gültig sein.
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Wieso? Wenn er nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt?
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Dauerbrenner
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Wieso? Wenn er nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt? weil die Rechtsvorschriften die Notendigkeit einer gültigen Hauptuntersuchung nicht nur bei der Benutzung im öffentlichen Strassenverkehr vorsehen. wenn das Fahrzeug auf einem befriedeten Grundstück steht hat man nur den Vorteil das entsprechende Organe nicht das Grundstück betreten dürfen.
Chevy Blazer -Fuel to Noise Converter-
das Leben ist eher breit wie lang und wir steh´n alle mittenmang.
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versteh' ich nicht, und ich gehöre zu den entsprechenden Organen. Kann man den entsprechenden Organen Hausverbot erteilen, wenn die einen Grund hätten, einzuschreiten? Im Ordnungswidrigkeitenrecht gelten die Vorschriften der StPO (§46(1) OwiG), somit kann auch das Grundstück betreten werden. Warum sollte ein Fahrzeug den Vorschriften entsprechen, das nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Entstempelt man Fahrzeuge, die wegen defekter Bremse in der Werkstatt stehen? Ich sehe keinen Grund eine gültige HU vorzuweisen, wenn mein Fahrzeug in meiner Auffahrt steht.
Atze
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Die Sache ist die, daß Du am Straßenverkehr teilnehmen oder teilgenommen haben könntest.
Grüße DaPo
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Gehört zum Inventar
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Ich seh das wie Wikinger.
Wenn ich ein Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen bewege, wozu dann TÜV? Wenn ich es doch tue (und damit meine ich nicht die Fahrt zum TÜV oder zur Werkstatt für die man sich dann wohl besser in Form einer Terminbestätigung absichert...) dann liegt ein Verstoß vor. Vorher nicht.
Beim Kurzzeitkennzeichen braucht es ja auch keinen TÜV...
Janz wichtig: Fresse halten angesagt!
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Wär ja noch schöner, wenn Vorschriften logisch wären oder sich sonst dem menschlichen Verstand erschließen würden. Wo kämen wir denn dahin?
Ne, Daniel hat leider recht. Deshalb entweder ein nicht-abgemeldetes Fahrzeug mit abgelaufener TÜV-Plakette auf nicht einsehbarem Grundstück oder in der Garage abstellen. Ansonsten am besten das Nummernschild abmontieren. Dann sieht es ja so aus, als sei das Fahrzeug abgemeldet. In dem Fall kann es dann aber widerum Probleme mit den Entsorgungsvorschriften für Altfahrzeuge geben, wenn der pöse Nachbar einen anscheißt. Weil: dann könnte es ja möglicherweise so aussehen, als stünde hier Kfz-Schrott herum. Und das wäre ja Ober-Bäh!
Sie kriegen Dich – so oder so.
;-) Rainer
Vor der Hacke ist es dunkel. (Bergmanns-Spruch)
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so, und nun mal im Ernst, ich zeige euch, dass es nirgendwo steht und ihr zeigt mir, dass ich was übersehen habe. http://www.gesetze-im-internet.de/aktuell.htmlSo, hier steht nix drin, jetzt ihr, mit Hörensagen kommen wir nicht weiter, und zu sagen "...hat Recht..." güldet nicht. Sonst sag ich, Fischi hat Recht. Hätte teilnehmen können ist auch keine Rechtsgrundlage, sonst hätte man mit einem nicht angemeldeten Fahrzeug auch teilnehmen können, Verstoß Pflichtversicherungsgesetz und Abgabenordnung, sind sogar Straftaten. Noch frohe Ostern! Atze
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