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von Fusel bespritzt
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OP
von Fusel bespritzt
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Wir befruchten uns gegenseitig, trotz Verhütung und allem...
Der Charme eines Geländewagens wächst mit dem Grad seiner Abnutzung.
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El Wirro
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El Wirro
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Oh, ich bin stolz auf dich!
Unkraut vergeht nicht
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Gehört zum Inventar
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Gehört zum Inventar
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Tendenziell würde ich KEIN "Anwesen" kaufen, sondern nur ein Grundstück, wo ich irgendwas "errichten" dürfte, §35 Baugesetzbuch sagt ... vergiß es ! Bauen darf man nur da, wo auch ein Bebauungplan besteht und die gibt zu 100% niemals jwd (janzweitdraußen). Bauen im Außenbreich ist eben in §35 geregelt und der sagt ganz grob dass eben nicht gebaut werden darf. Es gibt eng begrenzte Fälle, wo es doch geht aber die sind wirklich sehr eng begrenzt. Gruß Jens
“Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten, vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.” (Carl Theodor Körner, 1791 – 1813, deutscher Dichter und Dramatiker)
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Freigeist
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Freigeist
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ähm, ich sprach nicht unbedingt von D
L.C.
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Hier geht gar nichts mehr
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... Bauen darf man nur da, wo auch ein Bebauungplan besteht ... Das ist falsch. Stichwort: "im Zusammenhang bebauter Ortsteil" Ich hatte oben bereits etwas zu § 35 geschrieben. Ist zu kompliziert es hier en detail auseinaderzusetzen. Vor dem Kauf muss man haarklein die Nutzungsmöglichkeiten (ja "Nutzung" nicht nur Bebauung), Änderung oder Baubvorhaben für das gewählte Objekt rechtssicher klären. Und man sollte auch ev. mögliche Bodenbelastungen geklärt haben. Und sich in manchen Gegenden auch nach Kampfmittelresten aus dem letzten Krieg erkundigen. Es gab auch auf dem platten Land Einflugschneisen, in denen die Alliierten einfach "abgeladen" haben ... ... eigene Erfahrung
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von Fusel bespritzt
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OP
von Fusel bespritzt
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Wie auch immer... wir wollen nicht bauen und der Natur auch nix abtrotzen, was es nicht schon gibt. Wurden schon genug Höfe jwd gebaut, da wird auch der richtige für uns dabei sein :o) Ausserdem geht, wie gesagt, nix über ein uriges, altes Gemäuer und knarrende Dielen.
Der Charme eines Geländewagens wächst mit dem Grad seiner Abnutzung.
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... Bauen darf man nur da, wo auch ein Bebauungplan besteht ... Das ist falsch. Ok, absolut gesehen ja, denn dann dürfte ja §35 auch keine Ausnahmen zulassen. => Kümmelspalter Stichwort: "im Zusammenhang bebauter Ortsteil" Stichwort: Ortssatzung aber das ist mal wieder die Ausnahme und außerdem dann nicht mehr jwd ... Ich hatte oben bereits etwas zu § 35 geschrieben. Die letzten Seiten dieses Thread waren mir zu nichtssagend, die habe ich nicht mehr gelesen. Vor dem Kauf muss man haarklein die Nutzungsmöglichkeiten (ja "Nutzung" nicht nur Bebauung), Änderung oder Baubvorhaben für das gewählte Objekt rechtssicher klären. So isses, auch "Umnutzungen" sind voll genehmigungsflichtig. Scheune zum Wohnhaus umbauen muss z.B. genehmigt werden auch wenn sich die Scheune äußerlich nicht verändert. Selbst Heuboden ausbauen im Bauernhaus ist eine Umnutzung. Und es kommt durchaus öfter vor, dass solche Umnutzungen nicht genehmigt werden. Wir leben in Deutschland, hier ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist ! Gruß Jens
“Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten, vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.” (Carl Theodor Körner, 1791 – 1813, deutscher Dichter und Dramatiker)
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von Fusel bespritzt
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OP
von Fusel bespritzt
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Jo, das is klar... wo zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird musst Du erst artig Bittebitte sagen. Ich möcht nicht wissen wieviele Familien in D schon am Bau einer Garage zerbrochen sind :o)
Schön ist es, wenn man dann zumindest mal keine Nachbarn hat, damit sind schon gut 80% aller Risiken ausgeschaltet, wenn man irgendwas vorhat, was auch immer.
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ranx hat sich selbst vom Thema als Leser gelöscht.
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Zur Stromerzeugung bleibt dir ja als Sicherer Weg das PV. Solange du noch Geld dafür bekommst speist du ein, und wenn das nix mehr bringt nimmst du Ihn selber...
Zuletzt bearbeitet von ranx; 09/07/2009 11:21.
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Hier geht gar nichts mehr
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@RL Ich will Dir da nicht reinquatschen, aber ich hab nicht aus Spaß auch die Nutzung erwähnt. Das ist beim Kauf von Anwesen, die außerhalb liegen manchmal ein KO Kriterium. Eine Umnutzung eines privilegierten Anwesens ist nicht ganz so trivial. Und wenn die Baubehörde keinen Bock drauf hat, hast Du anschließend ein unlösbares Problem. @TGB Wenn Du es weißt, warum schreibst Du es nicht gleich richtig? Verwirrt den Leser doch nur zu behaupten "kein Bauen ohne B-Plan". Soll ich Dir noch ein halbes Dutzend Möglichkeiten des Bauens ohne B-Plan aufzählen?
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