Rolo, Du träumst Dir die Vorgänge zur Wahrnehmung zum Gefühl. Aber ich will Dir, um nie mehr zu viel hinzunehmen, die Stelle färben, an der sich der Verstand zu sperren hat:

Original geschrieben von kein zweiter
"Rechtskräftig verurteilt" hätte der Pöbel gerne in den Mund genommen, wäre demjenigen nur entsprechend mehr nachzuweisen gewesen. Es war aber wohl nicht sehr viel nachzuweisen. Daß folglich auch nicht zu verurteilen war, ist nichts als erfreulich. Abstoßend ist da bloß noch das fortgesetzte Holzen des unbefriedigten Pöbels.

Es ist nichts als der in Wirklichkeit unbedingte Wunsch nach Verurteilung, das hier aufgeführt wird. Und der steht nirgends als überhaupt nur zu berücksichtigen im Gesetz.