Aus meiner Sicht hat der Richter faktisch richtig entschieden - auch wenn das emotional bedauerlich ist.

Da ändert auch die in Deutschland verbotene Falle nix dran. Es ist ja, wie ich vermute nicht die Falle, sondern deren Einsatz verboten. (Vergleich: Fahren unter Alkoholeinfluss ist verboten, aber man darf trotzdem besoffen ein Auto besitzen)

Da der Jäger die Falle zwar besitzt aber nicht zu Jagdzwecken eingesetzt hat, ist da wohl erstmal nix illegales dran.
Wenn der Hund dann in seine offene Garage geht, dachte ich mir auch zunächst, dass man da bestimmt Fahrlässigkeit unterstellen könne - andererseits hat der Hund wohl in der Garage nichts zu suchen gehabt und hätte normalerweise angeleint oder unter Beaufsichtigung sein müssen - oder?
Verwerflich finde ich, dass die Fallen scharf waren und somit ein stark erhöhtes Gefahrenpotential darstellten - aber auf einem Privatgrundstück ist das möglicherweise erlaubt...?

Klar hätte dort auch ein Kind reintreten können, und das wäre ungleich schlimmer gewesen - aber man kann ja nicht bestrafen, was nicht passiert ist.


Was ich jedoch nicht verstehe ist, wenn die Fallen in D verboten sind - der Jäger angab, sie für den nächsten Tag für die Jagd präpariert zu haben?

Im übrigen hatte ich auch schon sehr spezielle Erfahrungen mit Jägern, trotzdem halte ich es für Quatsch, sie alle über einen Kamm zu scheren.


Grüße
Christoph