Original geschrieben von azeh
sorgfaltspflicht.

klar.
eine gespannte schnappfalle liegen lassen, unbeaufsichtigt, in einem wohngebiet.....
evtl. war sie ja sorgfältig gespannt.

unwissenheit erschwert die diskussion um ein vielfaches.

das grundstück - mit einem einzelnen haus drauf - ist vollständig umzäunt. die töle hat es vom nachbargrundstück aus irgendwie geschafft über oder unter den zaun zu kommen.

dass es verwerflich ist eine schnappfalle auf seinem eigenen grundstück auszulegen ist möglicherweise wahr. aber im zweifel hat auf dem grundstück nur ein berechtigter was verloren. und der weiss dann dass und wo ne eventuelle falle liegt.

also labert nicht rum, wenn ihr nur bildzeitungswissen habt.

Zuletzt bearbeitet von Bernie; 20/08/2009 12:10.