Sodele, wir haben auch, will sagen, wir wohnen auch im Wald mit guten 4500 qm Waldflächengrundstück im Landschaftsschutzgebiet.

1.) Ist nicht Erstwohnsitzfähig, wobei das der Landkreis bzw. die Gemeinde regelt bzw. regeln kann, wenn sie wollen, was meist nicht der Fall ist.
2.) Jeder Pup muss genehmigt werden. Dinger wie 3x3m Grundfläche als Schuppen, was überall sonst genehmigungsfrei gebaut werden darf, muss hier genehmigt werden und wird es in aller Regel nicht.
3.) Carports sind bis zu einer bestimmten Größe ebenfalls Genehmigungsfrei, hier im Landschaftsschutzgebiet nicht, siehe dazu Punkt 3.
4.) Im Wald darfste tote Bäume zersägen(auf Baumschutzsatzung/ordnung achten) und im Ofen/Kamin verfeuern oder verkaufen.
Mehr darfste nich, aber wenn dann doch mal was stört, gibts halt Mittel und Wege, aber wir schützen und achten generell alles was auf unserem Grunde wächst, gedeiht und lebt(ausser Zecken, Mücken und Bremsen).


Generell wollen wir, in D jedenfalls, nirgendwo anders mehr leben aber du musst sensibel sein, wenn du irgendwas auf dem Grundstück machen willst.
Einzäunen dürfen wir nicht, ist verboten, wir pflanzen Büsche, heimische, versteht sich, derart, daß eine Grundstücksgrenze ersichtlich ist, ist juristisch relevant und bei unseren Nachbarwaldwohngebieten läuft da derzeit so einiges, wir bauen halt vor.

Wenn du dann doch den Schuppen haben willst, baue ihn so, daß er schnell wieder entfernbar wird und du kein tränendes Auge ob der Kosten für den Schuppen bekommst.
Original Tip eines Ratsmitgliedes der Gemeinde auf meine inoffizielle Anfrage eines Schuppens bezüglich.

Offiziell, no way, nicht die nächsten Jahre.
Solang die Behörden nicht aufgescheucht werden, kann man damit sehr gut leben.

Aber hüte dich vor illegalen Anbauten bzw. Hauserweiterungen.
50 maximal 60 qm gehen durch(Hausgrundfläche), es sei du hast eine Baugenehmigung für mehr qm, sonst mach dich bei der betreffenden Gemeinde schlau. Darauf achte unbedingt, alles an Gebäuden auf deinem künftigen Grunde muss baugenehmigungsmässig abgesichert sein. Also alles legal, das kann dir zur Not dein Notar beantworten.
Hat dein Haus keine Baugenehmigung, vergiss es, mit einem nicht genehmigten Schuppen kannste im Ernstfalle noch leben, beim Haus sieht das anders aus.
Wenn du was an Gebäuden bauen willst, bau es dicht beim Haus, da gibt es so eine Regelung, daß du im Landschaftsschutzgebiet Nebenbauten nur in direkter Nähe zum Hauptgebäude bauen darfst. Auch richtet sich die maximale Fläche, die du überhaupt nur beleben darfst, nach deiner Grundstücksfläche, ich meine das waren 10% der Grundstücksfläche, aber mach dich in dieser Sache lieber selber kundig.


Nissan Patrol K260 3,3TD 81KW BJ 89, kurz, 2800kg Anhängelast, 245/70 R16 M+S Kobra