Original geschrieben von RoverLover
Wie ist das eigentlich aus versicherungstechnischer Sicht, wenn sich nach nem Sturm ein dabbeder Spaziergänger ein Bein im Wald bricht, weil da ein Baum rumliegt? Haftet man da als Besitzer? Gibts da so ne Art Sorgfaltspflicht oder sowas?
Uns betrifft das Thema möglicherweise auch recht bald...

Die Frage stellt sich nicht, solange es Privatwege sind, die auch als solche kenntlich sind.
Läuft da trotzdem einer herum, hat er Pech.

Ist das Gleiche wie das berühme Thema "Einbrecher verletzt sich das Bein, nachdem er auf die im Garten des fremden Grundstückes herumliegende Harke getreten ist". Man haftet, aber nur solange, wie dort kein Schild steht, "Vorsicht herumliegende Harken" oder "Vorsicht, herumliegendes gefährliches Gartengerät" oder so.


Nissan Patrol K260 3,3TD 81KW BJ 89, kurz, 2800kg Anhängelast, 245/70 R16 M+S Kobra