Ist die Radgröße nicht auch abhängig vom tatsächlichen zulässigen Gesamt-Gewicht ?

Also Radbremse 2051, 1500 Kg Achse , 321 mm ..... bei 1000 Kg zGG dann 321 mm x 1,5 = 480 mm oder so ????

Da werden ja z.B. immer wieder Eriba-Puck höhergelegt und mit 31x10.5x15 bereift .....
Das geht doch nicht ohne "Bremszuordnungsberechnung" durch den TÜV ..... oder ???


Manfred