[Zitat "Die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung von Kfz richtet sich ausschließlich nach den objektiven Beschaffenheitskriterien, insbesondere nach der Bauart, Einrichtung und dem äußeren Erscheinungsbild der Fz. Die objektive Beschaffenheit der Fz ist dabei unter Berücksichtigung aller Merkmale in ihrer Gesamtheit zu würdigen [/quote]


also das hiesse ja, wenn die kiste von aussen schon so abschreckend aussieht das freiwillig kein mensch mehr einsteigt, auf der rücksitzbank ne ladung mist und stroh verteilt ist, ao das sich eher viehzeug als menschen dort wohlfühlen, dann gibt die würdigung des allgemeinzustandes keine PKW-besteuerung mehr her...?