Eine sehr eigenwillige Auslegung der eigenen Satzung.

Wenn die Satzung wörtlich regelt, dass der Ausschluß bei Säumnis von drei Monaten erfolgt, ist der Vorstand gezwungen das nachzuvollziehen. Und zwar zeitnah.

Wenn es nicht so wäre, müsste da stehen "kann ausgeschlossen werden" oder ein ähnliche Formulierung.

Das jemand Beitrag zahlen muss, solange er Mitglied ist, sollte klar sein.

Das jemand Beiträge für Zeiten zahlen muss, für die er ausgeschlossen wurde, würde ich mal ganz vorsichtig als sehr gewagte Forderung bezeichnen.