Naja, wenn ich die Satzung, bzw die "Rechtsgrundlage" so lese erinnert mich das an gewisse Organisationen, die nicht unbedingt in Fällen der Nichtbeachtung den Rechtsweg einschlagen....

@ Kasten: Was sagt denn dein Rechtsvertreter dazu? Bitte nicht hier öffentlich machen!

Nach meinem Rechtsempfinden ist die Zuwiderhandlung höchsten ein Grund für einen Vereinsausschluß <img src="/forum_php/images/graemlins/blush.gif" alt="" />, ansonsten nur eine Unterlassungsklage. solange kein Schaden entsteht, den man jedoch ggf. als Kläger auch konstruieren kann, sollte da nichts anderes bei rumkommen.

Ich war von Anfang an skeptisch, denn alles war so selbstlos dargestellt. Ich bin frioh, dass der Zweck des Vereins nicht meine Belange berührt, ich fahre lieber nicht gar so große Benziner....

Gruß,

Michael

PS: Armutszeugnis!


Intuition ist die Gabe, die Lage in sekundenschnelle falsch zu beurteilen