Original geschrieben von landcruiser
Keine Diskrimierung aber auch keine Sonderrechte.

...wüsste
eh nicht, welche Sonderrechte BGB, StGB und SGB für ausländische
Mitbewohner parat hätten (SGB mal ausgenommen, aber verglichen mit
den Sozialleistungen f. deutsche Mitbürger kommen ausländische
immer noch schlechter weg).
Im Gegenteil, behördlich wird doch jede Hürde eingelegt
um eine deutsche Staatsbürgerschaft auch für langjährige
Gastarbeiterfamilien zu verweigern (und darum geht es
letztendlich meist).

Es ist auch meist so, dass der Staat aufgrund der
eigenen Gesetzgebung mit diesem halblegalen Aufenthaltsstatus
=nicht Deutscher, aber nicht komplett Ausländer sich selbst
viele Dinge verunmöglicht. Siehe z.B. Asylantenstatus und dessen
absurde Auswüchse.

Das wäre auch eine klassische denen-geht's-noch-zu-gut Haltung und
Diskussion und ich garantiere Euch: so gut wie einer Gastarbeiterfamilie
will es keinem von Euch hier gehen...

M.