Original geschrieben von Maik
...

...wüsste
eh nicht, welche Sonderrechte BGB, StGB und SGB für ausländische
Mitbewohner parat hätten ...

Brauchst Du nicht lange suchen und auch mal ins "Richterrecht" schauen:

Beispiele:

- Sat-Schüsseln für den Empfang ausländischer Sender nur für Ausländer

- Schächten von Tieren entgegen dem Tierschutzrecht

- keine Kreuze in deutschen Klassenzimmern vs. Kopftuch

Daneben "Vorgänge" wie in den Beiträgen weiter oben zu lesen bei Polizeieinsätzen. Kein geschriebenes Recht, sondern "Recht" was man sich einfach nimmt und der deutsche Staat lässt es geschehen.

Ich weiß, es ist bei uns problematisch so etwas offen zu sagen, da man dann Gefahr läuft sofort in die rechte Ecke gestellt oder als Ausländerhasser abgestempelt zu werden.

Ich erlaube mir trotzdem meine Meinung zu haben und zu äußern, auch wenn sie derzeit nicht "political correct" ist und nicht dem derzeitigen öffentlichen mainstream entspricht.

Wer mich kennt , weiß dass ich weder rechts stehe noch etwas gegen Ausländer habe.

Dazu bin ich schon zu weit rumgekommen und war zu oft selbst Ausländer. grin