Zum rein urheberrechtlichen:

Nach § 22 Kunst-UrhG dürfen Bildnisse „nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden“.

Die Erlaubnis gilt als erteilt, wenn der Fotografierte ein Honorar bekommt, aber auch wenn klar ersichtlich ist, daß er nichts dagegen hat, abgelichtet zu werden – etwa weil er für den Fotografen posiert. Aber selbst wenn der Fotografierte für den Fotografen posiert, muß er noch lange nicht einverstanden sein, daß sein Bild auch im Internet veröffentlicht wird. Es wird bei auf der Straße fotografierten Personen in der Regel für den Fotografen nicht leicht sein, die Einwilligung im Streitfall zu beweisen.

Ohne Einwilligung dürfen Fotos verbreitet und „öffentlich zur Schau gestellt“ werden, „auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen, außerdem „Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an den die abgebildeten Personen teilgenommen haben“ (§ 23 Kunst-UrhG). Aber auch hier ist nicht alles erlaubt. Insbesondere Teleaufnahmen können problematisch sein, denn der Schwerpunkt des Bildes muß auf der Darstellung des Geschehens liegen, nicht auf den teilnehmenden Personen.

Daß dennoch häufig solche (unerlaubten) Bilder zu sehen sind, liegt einfach daran, daß die Fotografierten selten dagegen vorgehen.

(vgl. Urheberrecht im Alltag, Bundeszentrale für politische Bildung, 2.Aufl. 2008 – auch digital abrufbar unter http://www.irights.info/index.php?id=343 )

Aber, ich finde, wir sollten hier in diesem Forum nicht rechtlich argumentieren sondern INHALTLICH. Und da bleibe ich bei meiner Argumentation, daß nämlich die Relevanz fehlt.

Im übrigen hat eine solche Fotoreihe ein bißchen was von einer „Freak-Show“. Das gefällt mir nicht und das dürfte wohl auch manch einer abgelichteten Person nicht gefallen.

That’s all.

mfG
Rainer

P.S. Im übrigen will ich hier aber nicht den 100%igen, den Moralapostel spielen. Mach ja selber gelegentlich auch ungefragt Fotos von fremden Personen. Da versuche ich aber immer den Respekt zu bewahren. Wie die nachfolgenden Beispiele zeigen sollen. Alle Fotos sind ohne vorherige Absprache entstanden mit Ausnahme des Radfahrers. Und auch von diesem habe ich keine Erlaubnis zur Veröffentlichung erbeten. Eigentlich ist meine Verfahrensweise also rein rechtlich nicht in Ordnung, aber ich bin mir recht sicher, daß niemand der gezeigten Personen etwas gegen seine Darstellung durch mich hätte.
So sicher kannst Du, angesichts des Bilderzusammenhangs in einer einschlägigen Fotoreihe und dem damit erweckten Eindruck, wohl nicht sein ;-)

Kleiner Pilger vor der Kathedrale von Santiago de Compostela, Spanien (posiert eigentlich nur für seinen Vater):[Linked Image von img694.imageshack.us]

Großer Pilger vor dem allerletzten km-Stein des Pilgerwegs am Cap Finisterra: [Linked Image von img97.imageshack.us]

Boulespieler in Südfrankreich: [Linked Image von img13.imageshack.us]

Radrennfahrer hat den Zoncolan in Italien geschafft: [Linked Image von img96.imageshack.us]

Andenkenverkauf in Kotor, Montengro: [Linked Image von img97.imageshack.us]

Albanischer Bauer in seinem Auto: [Linked Image von img706.imageshack.us]



Vor der Hacke ist es dunkel. (Bergmanns-Spruch)