Original geschrieben von Burgerfrau
Wenn Ersatz erfolgt - dann zum Neuwert. Fällt ja in die Hausratversicherung.

Wobei Neuwert nicht der Anschaffungspreis ist, sondern ein vergleichbares Gerät zum aktuellen Ladenpreis.

Sprich ein Laptop was vor zwei Jahren 1500,- € gekostet hat, kostet heute 600,- € wink


Nichts ist besser als so ein Ding