Hallo,

hier die wichtigsten Viorschriften:

1) Maixmal zwei 15 kg-Flaschen im Gaskasten
2) Gasflaschen müssen im Gaskasten gegen verrutschen gesichert sein.
3) Im Gaskasten muß eine unverschließbare Öffnung von mind. 100 cm² sein, imB oden oder direkt über dem Boden in der Außenwand, aber keine Öffnung im Fahrzeugboden vorhanden sein darf, wenn von den verwendeten Geräten Abgase unter das Fahrzeug geleitet werden
4) Im Flaschenkasten an der Versorgungsflasche muß ein geeignetes unverstellbares Druckregelgerät angeschlossen werden sein, welches den Flaschendruck auf den Betriebsdruck der angeschlossenen Geräte heruntergeregelt und in der Zuleitung ein Sicherheitsventil eingebaut sein muß, welches ab ca. 100 mbar öffnet. So ein Sicherheitsventil ist in den Druckregelgeräten integriert. Beim Kauf auf DVGW Zulassung achten
5) Die Verbindung zwischen Flasche, Druckregelgerät und Versorgungsleitung darf ein zugelassener Schlauch mit maximaler Länge von 40 cm sein.
6) Die Gaszufuhr zu jedem Gerät muß absperrbar sein. Die Absperr- vorrichtungen müssen leicht zugänglich sein, die Offen- und Geschlossenstellung muß leicht erkennbar sein. Außerdem sind die Absperrvorrichtugen so zu kennzeichnen, dass diese den Geräten unverwechselbar und leicht zuzuordnen sind.
7) Bei Kupferrohren sind Schneidringverbindungen nur dann zulässig sind, wenn Einsteckhülsen verwendet werden und dieses vom Einrichter ausdrücklich in der Prüfbescheinigung bestätigt wird. Ansonsten sind Kupferrohre nach dem DVGW Arbeitblatt GW2 durch Hartlöten zu vebinden.

Gruß



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