Zunächst eine kurze Korrektur. Es erlischt nicht die Zulassung, sondern die fahrzeugspezifische Betriebserlaubnis. Das ist formell gesehen ein Unterschied, weil das Fahrzeug dennoch zugelassen und pflichtversichert ist.

Wenn das Fahrzeug Airbags hat, ist der Anbau aber formal-rechtlich gesehen wirklich eintragungspflichtig, da sich Rahmenparameter des Aufprallverhaltens ändern könnten. Du solltest das dahingehend mit einem Prüfer vorher absprechen um auf Nummer sicher zu gehen. Hat er keine Airbags und ändert der Anbau der winde in die Stoßstange auch nicht das Unfallverhalten (und auch nicht die fahrzeugmaße), dann streiten sich die Geister etwas. Meine Praxiserfahrung zeigt hier, dass es sich durchgesetzt hat, dass es eintragunsgfrei ist - Aber dennoch sofort immer eingetragen wird. Klingt jetzt komisch, ist / war aber so.

Spezifisch für den W463 kann ich leider nicht antworten, da ich nen 460er fahre und dort (siehe eben) die Winde ungefragt eingetragen wurde. (inkl. der Selbstbaustoßstange)


10 Dirham!