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Jungfrau
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OP
Jungfrau
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Hallo Miteinander,
Ich besitze einen Mercedes G500, Baujahr 2002. Vor einigen Monaten ging er ploetzlich nicht mehr an und ich brachte ihn ordnungsgemaess zum Mercedes-Service hier in Ulaanbaatar/Mongolei. Nach einem ausfuehrlichen Test sagte man mir das Problem liege am Schluessel, der auch sofort nach Deutschland bestellt wurde. Als der Schluessel da war und nichts ging, wurde mir geraten einen sog. "switch" zu bestellen (mit einer sog. Green key - kostet extra). Als das Ding da war und wieder nichts geschah, wurde ein "steering lock" bestellt - und schon wieder nichts. Zwischendurch hat man immer wieder die Computer-Tests gemacht. Zu diesem Zeitpunkt lag meine Gesamtrechnung bei ca. 3000.- Euro. Als man mir vorschlug noch ein sog. "engine control module" zu beschaffen - der kostet allein fast 4000.- Euro - hab' ich die Bremse gezogen. Bis zu diesem Zeitpunkt stand mein Auro bei denen. Ich liess die Ersatzteile in der Werkstatt und holte mein Auto ab. Ungefaehr zum gleichen Zeitpunkt hat ein Freund von mir, der seit Anfang an den Verdacht hatte, dass das Problem doch am Schlussel liegen koennte, eine "zuendende" Idee - einfach den Schluessel kopieren zu lassen. Ich brachten den alten Schluessel zum einem Typ - der brachte am naechsten Tag eine Kopie und ...alles lief wie geschmiert. Ich wandte mich zum Mercedes-Service, teilte mit, dass das Problem doch am Schluessel lag, die bestellten Ersatzteile aufgrund einer falschen Diagnose ueberfluessig waren und ich sie zurueckgeben wolle. Bei Mercedes hat man mir klar und knapp mitgeteilt, dass jegliche Art von Beschwerde, Einwand etc. nur in offizieller Form, vor dem Gericht unter Aufsicht bzw. Leitung eines Anwalts etc. akzeptiert wird. Meine Frage ist sehr einfach (es ist nicht wenig Geld und ich will hier nichts ueberstuerzen, um nichts falsch zu machen) - wie gehe ich am besten vor?
Bitte um jegliche Art von Ratschlaegen. Danke Euch im voraus.
Mit freundlichen Grussen aus der Mongolei, Tsend.
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El Wirro
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El Wirro
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Schon wieder ein diebstahlrelevantes Teil?
Unkraut vergeht nicht
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Das wird noch
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Das wird noch
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Hmm, wenn ich das richtig lese, hast Du Dir auf illegalem Weg eine Kopie Deines Schlüssels erstellen lassen, weil alle vorherigen Versuche, Deine Karre ans Laufen zu kriegen, gescheitert sind.
Jetzt möchtest Du gerne eine Rechtsberatung darüber, wie Du Deine Werkstatt in der Mongolei dazu bringen kannst, die bereits bezahlten Rechnungen zu stornieren, weil die Reparaturversuche nichts gebracht haben?
Nimm Dir einen Anwalt, der sich mit den gesetzlichen Bestimmungen vor Ort auskennt.
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Dauerbrenner
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Dauerbrenner
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Du liest hier vielleicht noch nicht lange mit, aber es ist eigentlich unmöglich, dass ein G 500 im Ausland unzuverlässig wird. Hast du nicht doch einen CDI?
Davon mal abgesehen hast du m.E. kein G-Problem sondern ein Rechtsproblem in einem fremden System. Du solltest dich an ein spezialisiertes Jura-Forum wenden. Es kann aber sicherlich nicht schaden, zumindest mal bei der Kundendienst-Hotline anzurufen und dort den Fall zu schildern: 00800/17777777. Die Nummer ist "international", könnte also auch von dort funktionieren.
Gruß Klaus
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S�chtiger
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S�chtiger
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Hi, wirklich helfen kann ich dir nicht, aber lies dir mal meine Story zu (m)einer 2000er-S-Klasse (ab 19.03.2010) durch - das riecht nach ähnlichem Problem: http://www.w463.de/w220.htmIch habe damals auch die Notbremse gezogen, als man mir noch ein Steuergerät für EUR 2.000.- verkaufen wollte, welches für das Wählhebelmodul zuständig sein soll. Ich fahre noch, aber nur noch mit einem Schlüssel ... Gruß Oli
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Jungfrau
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Jungfrau
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Vielen Dank an alle, die sich die Muehe gemacht haben, den Eintrag zu lesen und zu beantworten. Die Vorgeschichte vom Auto ist einwandfrei - die VIN-Nummer ist in Ordnung bzw. nicht blockiert von der Zentrale. Mein dringender Verdacht - es ist sehr wahrscheinlich, dass die Service-Leute von MB (bis auf einige Buero-Manager sind alle Mongolen) irgend etwas falsch bei der Diagnose falsch gemacht haben. Der Schluessel, der aus Deutschland bestellt wurde, wurde nicht anerkannt. Die Kopie aber doch. Man hat uns indirekt klar gemacht, dass in unserem Fall die deutschen Gesetze und Bestimmungen hier gelten wuerden, weshalb ich mich auch zur euch wende.
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Enthusiast
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Wenn deutsches Recht gelten soll, was ich mir nicht vorstellen kann, dann wäre schon mal wichtig zu wissen, ob Du einen Reparaturauftrag unterschrieben hast und wa da drauf steht. Wenn da drauf steht "prüfen und instand setzen" oder ähnliches hast Du der Werkstatt einen Freibrief ausgestellt. Gut, die Instandsetzung war nicht erfolgreich, aber Prüfarbeiten sind angefallen, die Du bezahlen müßtest. Also wie lautet der Auftrag? Und nochmal: Ich kann mir nicht vorstellen, dass auf mongolischem Boden deutsches Recht gilt (Was aber nicht unbedingt von Nachteil für dich sein muß. Siehe oben.)
Grüße Christoph
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