Soweit ich mich dahingehend schlau gelesen habe hat der Arbeitnehmer immer die möglichkeit bei eigener Kündigung nur 4 Wochen Kündigungszeit auszunutzen. Es sei denn es ist Arbeitsvertrag anders geregelt. Nur über die Betriebszugehörigkeit gilt die Verlängerung nicht.

Im Krankheitsfalle und mit einem entsprechendem Attest vom Arzt geht es in Härtefällen auch fristlos, auch ohne Sperre vom Arbeitsamt.

Alles ohne Gewähr.


Gruß Mathias

Irgendwie ist das blöd so ohne Landy :-(