Nee, Handelsvertreter unterliegen in Bezug auf Scheinselbständigkeit anderen Gesetzen als z.B. Handwerker...
Handelsvertreter können ja nur für einen Auftraggeber arbeiten, sonst könnten sie ja keine Handelsvertreter sein.

Sonst wäre Gaby ja Versicherungsmaklerin...


Ein Hund kommt wenn er gerufen wird. Ein Dackel nimmt es zur Kenntnis und kommt gelegentlich darauf zurück.