Original geschrieben von kogo
...Und zu guter Letzt : schriftliche Bestätigung der Firma Iveco oder anderer Basisfahrzeughersteller und des Fahrzeugaufbauers, dass keine Änderungen am konkreten Fahrzeug selbst vorgenommen wurden, die sicherheits- und vor allem Garantie relevant sind.( zb. Änderungen an Längs oder Querträgern, Positionsveränderungen Tankanlagen, Anpassungen Leitungsstränge etc.)
hier wären wohl die Aufbaurichtinien des Fahrzeugherstellers relevant, die von Ozy mal Forum eingestellt wurden RICHTLINIEN FÜR UMBAU UND AUSSTATTUNG DER FAHRZEUGE


Gruß Juergen