Zitat
...hat jemand ne Ahnung was eine Zugmaschine ausmacht ?

1a Zugmaschinen sind ausschließlich oder überwiegend zum Ziehen von Anh. gebaute Kfz. Eine Hilfsladefläche ist zulässig. Die auf ihr zu befördernde Nutzlast darf nicht mehr als das 0,4fache des zGG, die Länge der Hilfsladefläche
1. bei zweiachsigen Fz nicht mehr als das 1,4fache der Spurweite der Vorderachse, bei dreirädrigen Fz der mehrspurigen Achse,
2. bei Fz mit mehr als zwei Achsen nicht mehr als das 2fache der Spurweite der Vorderachse und nicht mehr als die Hälfte der Fahrzeuglänge betragen.
Bei veränderlicher Spurweite gilt der größere Wert. Doppelachsen gelten als 2 Achsen. (BMV/StV 7 – 4030 P/62 II – vom 6.6.1962, VkBl. 1962 Heft
12 S. 309).
Zusatzbestimmung für nicht Zugmaschinentypische Kfz (VkBl. 80/S. 386):
Das Kfz muss, wenn es als Zgm anerkannt werden soll, folgende weitere Bedingungen erfüllen:
1. Zugkraft an der Anhängerkupplung gleich oder größer dem 0,3fachen Wert des zGG der Zgm. Zerf ³ 0,3 x Gzul
bei einer Geschwindigkeit (Bezugsgeschwindigkeit) ³ 5 km/h.
2. Das Kfz muss mindestens für eine Anhängelast vom 1,4fachen des zGG technisch geeignet sein.
Kfz, die vor dem 1. Mai 1980 als Zgm zum Verkehr zugelassen worden sind, ohne die vorgenannten weiteren Bedingungen zu erfüllen, sind weiter als Zgm zu behandeln.
[color:"red"] [/color] .: Die Land-Rover-Fz Typ 88 mit 2,23 m Radstand und Typ 109 mit 2,77 m Radstand sind Fz
mit offenem Aufbau, ggf. mit Plane und Spriegel. Alle Fz haben eine deutsche Anhängerkupplung. Für die Einstufung als Zgm ist entscheidend, ob die Fz ausschließlich oder überwiegend zum Ziehen von Anh. geeignet und bestimmt sind. Nach Bauart und Preis sind beide Typen Kfz, deren wirtschaftlicher Wert im wesentlichen in der Zugleistung besteht. Der Laderaum hat hierbei nur geringe Bedeutung. Der Einsatz als Lkw ist wegen der geringen Nutzlast unwirtschaftlich. Da auch die übrigen Voraussetzungen (Nutzlast ² 0,4fache des zGG, Länge der Hilfsladefläche ² das 1,4fache der Spurweite der Vorderachse) erfüllt sind, bestehen keine Bedenken, die Typen Land-Rover 88 und 109 als Zgm anzuerkennen. Dabei ist Voraussetzung, dass keine
Sitze auf der Ladefläche angebracht sind.

Gurß
Amtsschimmel



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