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Veteran auf Abwegen
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Die TÜV-Leute haben in ihren Unterlagen (Erläuterungen zur StVZO) beim Thema Zugmaschine einen direkten Hinweis, daß Landrover 88 und 109 als Zugmaschine geführt werden können, wenn .....(also die HTs oder STs); evtl. muß abgelastet werden. Jetzt muß man den Prüfer nur noch überzeugen, daß ein 90er oder 110 das Gleiche wie ein 88/109 ist ;-)
Der Spaß an der Geschichte wird einem aber durch die Versicherung verübelt. Meine versichert keine Zugmaschinen und eine andere wollte ca. 500 Euro mehr für das Auto bei 35% Einstufung.
Fazit: Nur wegen des Geldes lohnt sich die Ummeldung als Zugmaschine kaum. Wer aber einen HT oder ST mit LKW-Zulassung hat und Sonntags seinen Anhänger spazieren fahren möchte, hat hier einen Vorteil.
A N D R E A S
Das Rübenschwein
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