Die TÜV-Leute haben in ihren Unterlagen (Erläuterungen zur StVZO) beim Thema Zugmaschine einen direkten Hinweis, daß Landrover 88 und 109 als Zugmaschine geführt werden können, wenn .....(also die HTs oder STs); evtl. muß abgelastet werden.
Jetzt muß man den Prüfer nur noch überzeugen, daß ein 90er oder 110 das Gleiche wie ein 88/109 ist ;-)

Der Spaß an der Geschichte wird einem aber durch die Versicherung verübelt. Meine versichert keine Zugmaschinen und eine andere wollte ca. 500 Euro mehr für das Auto bei 35% Einstufung.

Fazit: Nur wegen des Geldes lohnt sich die Ummeldung als Zugmaschine kaum. Wer aber einen HT oder ST mit LKW-Zulassung hat und Sonntags seinen Anhänger spazieren fahren möchte, hat hier einen Vorteil.

A N D R E A S


Das Rübenschwein