Original geschrieben von Dámedos
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Vergiss nicht, die Handtücher - wenn feucht - nach vorne umzuhängen, damit nicht zuviel Gewicht auf der Hinterachse liegt. smile

Oliver, du sprichst einen wichtigen Punkt an, nämlich den der Achslastverteilung. Wenn man davon ausgeht, dass bei 3,5 to. Gesamtgewicht die Achslastverteilung ihr Optimum erreicht für bestmögliche Geländeperformance, dann kann man daraus schließen, dass jedes Kilo mehr vornehmlich auf der Hinterachse liegt und die Performance damit verschlechtert.

Nun lasse ich mal bewusst beiseite, inwiefern die Performance eines 6 Tonnen-LKW im Gelände durch fünf- oder sechshundert Kilo mehr tatsächlich und fühlbar schlechter wird. Schließlich ist eine gleichmäßige Gewichtsverteilung auch auf Straßen von großem Vorteil, und wir alle wissen, dass das Kurvenfahrverhalten von Fahrzeugen dieser Klasse ohnehin schon gewöhnungsbedürftig ist, auch ohne Hecklastigkeit.

Also sagen wir mal, dass die 3,5 Tonnen nicht nur aus juristischen, aber auch aus technischen Gründen einen Idealzustand für den Bremach darstellen. Auch wenn man ihn nicht erreicht, sollte er baim Ausbau dennoch angestrebt werden. Insofern ist die Grenze ein Ansporn zu mehr Leichtbauweise, zu überlegter Planung und Materialwahl.

Gerade Ausbauer von "echten" 4x4-LKWs leiden zuweilen darunter, dass sie sich im Vertrauen auf die großen Kapazitätsreserven ihres Fahrzeugs überhaupt nicht um die Gewichtsoptimierung gekümmert haben. Und so war der ursprünglich 7,5 Tonnen-Entwurf dann 9,5 Tonnen schwer, die ständig am Motor zerrten, bei Anstiegen die Hinterachse nach unten zogen, in Kurven nach außen drückten, und so weiter.

Deshalb denke ich, dass man beim Ausbau eines Bremach grundsätzlich einmal von den 3,5 Tonnen ausgehen sollte, um letztendlich diese Grenze so wenig wie möglich zu überschreiten.

@turi: In D und A ist eine Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wegen der Überladung des Fahrzeugs nicht möglich. Es gilt hier einzig das eingetragene zulässige Gesamtgewicht. Ist das mit 3,5 To. eingetragen, fährt ein Klasse B-Fahrer auch bei 4,5 to. immer noch mit der richtigen Fahrerlaubnis. Strafen wegen der Überladung kommen dann sowieso extra dazu.

Marcus


Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!