Original geschrieben von HorstPritz
"In D und A ist eine Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wegen der Überladung des Fahrzeugs nicht möglich."

Hallo Markus,
kannst Du die Aussage belegen. Ein Freund von mir der mit einem 7,5 Tonner mit 9 Tonnen unterwegs war entkam laut Aussage des kontrollierenden Beamten nur einer Strafe wegen des Besitzes eines Lkw-Führerscheines. Die Strafe wegen Überladung mußte er allerdings zahlen.

Grüße,
Horst

Hallo Horst,

das Fahrerlaubnisrecht richtet sich ausschließlich nach Fahrzeugklassen, und diese wiederum nach der "zulässigen Gesamtmasse". Zulässige Gesamtmasse ist immer nur jene, die im Fahrzeugschein als solche eingetragen ist, und nicht das tatsächliche Gewicht. Ein Fahrzeug mit einer eingetragenen zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen bleibt damit immer ein (Fahrerlaubnis-)Klasse B-Fahrzeug, auch wenn es überladen wurde.

Bei allem Respekt, den ich vor Gesetzeshütern habe - und den habe ich auch, weil ich in eine Polizistenfamilie eingeheiratet habe - , weiß ich aber auch, dass Exekutivorgane in aller Regel nicht die richtige Stelle für verbindliche Rechtsauskünfte sind. Das weiß ich aus langer Erfahrung als Jurist und eben Polizistenfamilienmitglied.

Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren, wenn ich einen nachweisbaren Fall einer rechtskräftigen Bestrafung wegen Verstoßes gegen § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis) in D - oder analoge Rechtsvorschrift in einem anderen EU-Land - präsentiert kriege.

Hier ist mal ein beispielhafter Link zu dem Thema:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=1268

Meiner Meinung nach ist die "Überladen = Fahren ohne Fahrerlaubnis"-Geschichte einzureihen in die Gruppe der unsterblichen Forumsmythen, zusammen mit "Vor dem Gesetz sind Winterreifen nur solche mit Schneeflocke", und "Womoinsassen mit Betäubungsgas schlafen gelegt und ausgeraubt" ... (und möglicherweise: "Bremach-Ausbau voll reisefertig mit Besatzung unter 3,5 Tonnen möglich" smile )

Marcus


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