Nun sind die Rechtskundigen gefragt:

Ich habe heute mal meine Zulassungsbescheinigung Teil 1, (früher hieß das Fahrzeugschein) genauer durchgelesen. Bezüglich der Fahrzeuggewichte steht da folgendes drin:

Feld F1 technisch zulässige Gesamtmasse 4800 kg

Feld F2 im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse 3500 kg


Meine tatsächliche Masse beträgt voll reisefertig etwa 4000 kg. Im Zulassungsmitgliedstaat wäre das eine Ãœberladung von 14 %


Jetzt frage ich mich, warum haben wir "überladenen" Bremachfahrer so viel Angst vor der Schweiz. Das ist doch kein Zulassungsmitgliedstaat. Die sind doch nicht in der EU.

Die Schweizer Grenzer lassen zwar gerne wiegen, aber das sollte mir in der Schweiz doch egal sein.


Die Realität ist natürlich anders, einige Kollegen hier haben an dieser Grenze schon viel Ärger mit ihren Pfunden gehabt.
Wie ist das juristisch zu verstehen ?

Sepp R